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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbedingungen für Gebäudereinigungsleistungen

Stand: August 2026

Diese AGB gelten für Unternehmer und Verbraucher. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt. Die bloße Anfrage über die Website ist unverbindlich; ein Vertrag kommt erst wie in Ziffer 2 beschrieben zustande.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen D&S Diamant Service, Inhaberin Dalal Suleiman, Hans-Werner-Lampe-Weg 4, 30629 Hannover (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Auftraggeber über Gebäudereinigungsleistungen. Dazu zählen insbesondere Unterhalts- und Zwischenreinigung, Grundreinigung, Glas- und Rahmenreinigung sowie objektbezogene Einsätze (z. B. Büro, Praxis, Schule, Fitness, Treppenhaus, Pflegeeinrichtung, Handel, Hotel, Klinik, Autohaus, Sporthalle und vergleichbare Objekte), soweit im Angebot genannt.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

2. Angebote und Vertragsschluss

Anfragen über das Website-Formular, per E-Mail, Telefon oder WhatsApp sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche oder in Textform erteilte Auftragsbestätigung, durch Annahme eines Angebots oder durch Beginn der vereinbarten Leistung mit Wissen des Auftraggebers. Angebote sind – soweit nicht anders angegeben – 14 Tage gültig.

3. Leistungsumfang

Art, Umfang, Intervalle, Flächen, Räume und Einsatzzeiten ergeben sich ausschließlich aus dem individuellen Angebot bzw. Leistungsverzeichnis. Leistungen, die dort nicht genannt sind (z. B. Grundreinigung statt Unterhalt, Glasreinigung, Bauendreinigung, Desinfektion über den vereinbarten Hygieneumfang hinaus, Außenflächen, Hochdruck, Maschinengrundreinigung), sind gesondert zu beauftragen und zu vergüten.

4. Mitwirkung des Auftraggebers

  • Zugang zu den zu reinigenden Bereichen zur vereinbarten Zeit, einschließlich funktionierender Beleuchtung
  • Unverzügliche Hinweise auf empfindliche Oberflächen, Alarm-, Schließ- oder Brandmeldeanlagen sowie besondere Hygiene- oder Sicherheitsvorgaben
  • Bereitstellung von Wasser und Strom am Einsatzort, soweit für die Leistung erforderlich
  • Freiräumen stark zugestellter Flächen, soweit eine Reinigung sonst nicht möglich ist
  • Sicherung von Wertgegenständen, offenen Kassenbeständen und vertraulichen Unterlagen

5. Schlüssel und Zutrittsmittel

Übergibt der Auftraggeber Schlüssel, Transponder, Codes oder Zugangsdaten, dürfen diese nur für den vereinbarten Einsatz verwendet werden. Der Auftragnehmer verwahrt sie sorgfältig und gibt sie nach Vertragsende zurück. Eine Vervielfältigung ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Den Verlust von Zutrittsmitteln hat der Auftragnehmer unverzüglich anzuzeigen. Die Haftung für Schlüsselverlust richtet sich nach Ziffer 10; der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer bestehende Schließanlagen und eine angemessene Höchstzahl zu ersetzender Schließungen mit, soweit ihm das möglich ist.

6. Reinigungsmittel und Geräte

Soweit nicht anders vereinbart, stellt der Auftragnehmer Reinigungsmittel, Tücher und übliches Kleingerät. Der Auftraggeber stellt Wasser und Strom. Empfindliche, vom Auftraggeber vorgegebene Mittel oder Geräte werden nur nach Absprache eingesetzt. Schäden durch nicht mitgeteilte Materialunverträglichkeiten gehen zu Lasten des Auftraggebers, soweit den Auftragnehmer kein Verschulden trifft.

7. Termine und Ausfall

Einsatzzeiten werden individuell abgestimmt (auch außerhalb üblicher Geschäftszeiten). Der Auftragnehmer darf den Einsatz um einen angemessenen Zeitraum verschieben, wenn Personalausfall, höhere Gewalt oder vom Auftraggeber zu vertretende Zugangshindernisse dies erfordern; der Auftraggeber wird informiert.

Kann ein vereinbarter Termin aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht stattfinden und wird nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt, darf der Auftragnehmer die ausgefallene Leistung angemessen berechnen, in der Regel in Höhe der für diesen Einsatz vereinbarten Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen. Zwingende Verbraucherrechte, insbesondere ein bestehendes Widerrufsrecht, bleiben unberührt.

8. Preise und Zahlung

Es gelten die im Angebot genannten Preise. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich Preise bei umsatzsteuerpflichtiger Leistung zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Findet die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG Anwendung, wird keine Umsatzsteuer berechnet; darauf wird in Angebot und Rechnung hingewiesen. Anfahrt innerhalb des vereinbarten Einsatzgebiets ist im Preis enthalten, soweit nicht anders ausgewiesen.

Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Dauerschuldverhältnissen erfolgt die Abrechnung in der Regel monatlich. Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer gesetzliche Verzugszinsen und angemessene Mahnkosten geltend machen sowie die Leistung zurückhalten.

9. Qualität und Mängel

Der Auftragnehmer erbringt die Reinigung fachgerecht nach dem vereinbarten Leistungsverzeichnis. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach der jeweiligen Reinigung, gegenüber Unternehmern spätestens innerhalb von drei Werktagen, in Textform zu rügen. Der Auftragnehmer erhält Gelegenheit zur Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung fehl, bleiben die gesetzlichen Rechte unberührt.

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Eine kürzere Rügefrist in diesen AGB beschränkt diese Rechte nicht.

10. Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (z. B. vereinbarungsgemäße Reinigung, sorgfältiger Umgang mit Zutrittsmitteln).

Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung im branchenüblichen Umfang. Deckungssummen teilt der Auftragnehmer auf Anfrage mit. Eine weitergehende Haftung als gesetzlich vorgesehen oder in dieser Ziffer genannt ist ausgeschlossen. Dies gilt auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen.

11. Personal und Nachunternehmer

Der Auftragnehmer setzt eigenes Personal oder sorgfältig ausgewählte Nachunternehmer ein. Es entsteht kein Arbeitsverhältnis zum Auftraggeber. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und der für die Gebäudereinigung geltenden tariflichen bzw. gesetzlichen Vorgaben. Nachunternehmer werden auf Verschwiegenheit und Sorgfalt verpflichtet.

12. Geheimhaltung

Der Auftragnehmer und sein Personal verpflichten sich, über Betriebsabläufe, Patienten-, Bewohner- oder Kundendaten sowie sonstige ihnen bekannt werdende vertrauliche Umstände Stillschweigen zu bewahren. Die Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus.

13. Laufzeit und Kündigung

Einzelaufträge enden mit vollständiger Leistungserbringung. Rahmen- oder Unterhaltsverträge laufen auf unbestimmte Zeit, sofern nicht anders vereinbart, und können mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei erheblichem Zahlungsverzug nach Mahnung oder bei nachhaltiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

14. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, Pandemiebedingte Zugangssperren, behördliche Untersagung, Ausfall wesentlicher Versorgung) befreien den Auftragnehmer für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht, ohne Schadensersatz zu schulden. Bereits erbrachte Leistungen bleiben vergütungspflichtig.

15. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Erfüllungsort ist Hannover. Gerichtsstand ist – soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – Hannover. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

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